Förderrichtlinie Industriestrompreis

Finale Förderrichtlinie am 06. Mai 2026 veröffentlicht

Am 6. Mai 2026 wurde die finale Förderrichtlinie zum Industriestrompreis im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Maßnahme basiert auf dem europäischen CISAF-Beihilferahmen und richtet sich an stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen.

Der Industriestrompreis ist zunächst für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Förderberechtigt sind Unternehmen aus ausgewählten energieintensiven Branchen. Die Höhe der Entlastung wird anhand einer festgelegten Berechnungsformel ermittelt, die unter anderem den jährlichen Stromverbrauch sowie die Entwicklung der Großhandelspreise berücksichtigt.

Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF), das Sondervermögen des Bundes für Energie- und Klimaprojekte. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums werden für die dreijährige Laufzeit Gesamtkosten von rund drei Milliarden Euro erwartet.

Mit der klar definierten Förderlogik und der auf drei Jahre angelegten Laufzeit soll betroffenen Unternehmen mehr Planungs- und Investitionssicherheit ermöglicht werden. Der Industriestrompreis stellt damit nicht nur eine kurzfristige Entlastungsmaßnahme dar, sondern ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland.

Unser Fazit:

Unternehmen aus energieintensiven Branchen sollten frühzeitig prüfen lassen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und welche Auswirkungen der Industriestrompreis auf ihre Energiekosten und zukünftigen Investitionsentscheidungen haben kann.