KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit 2021 wieder verfügbar
Antragstellung ab sofort möglich / Fördermittel wurden erhöht
Die beliebten KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) stehen wieder zur Verfügung – private Eigentümer und Mieter können ab sofort Anträge stellen. Wegen der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Fördermittel nochmals erhöht: 2021 stehen insgesamt 130 Millionen Euro für Zuschüsse zur Verfügung, 30 Millionen mehr als im letzten Jahr.
Mit den nochmals aufgestockten Fördermitteln besteht für 2021 die Hoffnung, dass Zuschuss-Anträge bis Ende des Jahres gestellt werden können und ein Förderstopp in diesem Jahr nicht nötig ist. Alle Eigentümer und Mieter, die im letzten Jahr ihre Pläne auf Eis legen mussten, können jetzt die Förderung beantragen und danach mit dem Umbau beginnen. Und auch diejenigen, die einen barrierefreien Umbau als Vorsatz für 2021 auf ihrer Liste haben, können jetzt Pläne schmieden. Typische und beliebte Maßnahmen für Barrierefreiheit sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau eines Aufzugs.
Zehn Prozent Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wer eine einzelne Maßnahme umsetzt – wie den Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts – kann bei der KfW einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro) beantragen.
Wer sogar sein ganzes Haus barrierefrei umbaut und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Wichtig zu wissen bei der Förderung: Der Förderantrag muss vor Beginn des Umbaus im KfW-Zuschussportal online gestellt werden. Dort erhalten Antragsteller innerhalb kurzer Zeit ihre Förderzusage.
Barrierefreier Umbau auch mit Förderkredit möglich
Alternativ haben Eigentümer und Mieter die Möglichkeit, die Kreditförderung der KfW zu nutzen: Dafür können im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) zinsgünstige Kredite beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).
Quelle: Energie-Fachberater.de / KfW