Neues WEG-Gesetz tritt am 1.12.2020 in Kraft

Die seit Jahren geplante und immer wieder vertagte notwendige Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes, kurz WEG ist endlich Realität. Das nun beschlossene Gesetz entspricht größtenteils dem bereits im Januar dieses Jahres vorgelegten Referentenentwurf und hält sich eng an die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform.

Das neue Gesetz sieht etliche Veränderungen vor, um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen und voranzutreiben. So soll jeder Wohnungseigentümer unter anderem einen Anspruch darauf haben, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet wird. Gleiches gilt für Einbruchschutz und Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.

Wesentliche Änderungen betreffen die Stellung und Tätigkeit des Verwalters. Er soll künftig in eigener Verantwortung über “gewöhnliche” Maßnahmen ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft entscheiden können. Zudem soll er aus Gründen der Rechtssicherheit eine unbeschränkte Vertretungsvollmacht für die Gemeinschaft erhalten.