Novelle der Heizkostenverordnung
Der Bundesrat hat der Novellierung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Die Verordnung der Bundesregierung, mit der EU-Vorgaben umgesetzt werden, führt zu erheblichen Änderungen für Mieter und Vermieter. Mit den Veränderungen will die Bundesregierung mehr Transparenz beim Energieverbrauch herstellen und Mieterinnen und Mieter sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch zeitnah kontrollieren zu können.
Wesentlicher Bestandteil der Novelle ist, dass Zähler zur Erfassung des Wärmeverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt von vorneherein für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.
Die Heizkostenabrechnung muss zukünftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern und Abgaben geliefert werden. Wobei letzteres in den Versorgerabrechnungen bereits seit langem enthalten ist.
Sind die neuen Zähler einmal installiert, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen (per Post oder Mail) zu ihrem Verbrauch erhalten. Um zu überprüfen, dass eventuelle Mehrkosten nicht die Anstrengungen beim Energiesparen aufzehren, soll es nach drei Jahren eine Prüfung der Situation geben.