Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Die registrierende Leistungsmessung schafft Unternehmen durch zeitgenaue Verbrauchsdaten mehr Transparenz und bessere Möglichkeiten zur Kostenoptimierung. Sie unterscheidet sich vom Standardlastprofil (SLP) durch detaillierte Lastgänge und automatische Fernauslesung.
Was ist eine registrierende Leistungsmessung (RLM)?
Die registrierende Leistungsmessung (RLM) ist ein Messverfahren, bei dem der Strom- oder Gasverbrauch in kurzen, festgelegten Zeitintervallen automatisch erfasst und gespeichert wird. Hierfür kommt ein sogenannter RLM-Zähler zum Einsatz.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Standardlastprofil-Zähler (SLP) dokumentiert ein RLM-Zähler nicht nur die verbrauchte Energiemenge, sondern auch den genauen Zeitpunkt der Entnahme. Dadurch entsteht ein detailliertes Lastprofil, das den tatsächlichen Energiebedarf eines Unternehmens über den Tages-, Wochen- oder Jahresverlauf abbildet.
Gerade für Gewerbe- und Industriebetriebe mit hohem Energieverbrauch bietet diese Messmethode eine transparente Grundlage, um Lastspitzen zu erkennen, Energiekosten zu optimieren und Einsparpotenziale gezielt zu nutzen.
RLM und SLP im Vergleich
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Die registrierende Leistungsmessung wird in der Regel bei Unternehmen eingesetzt mit einem Jahresverbrauch von:
- über 100.000 kWh Strom
- über 1.500.000 kWh Erdgas
Darüber hinaus erhalten auch Unternehmen mit regelmäßig hohen Leistungsspitzen häufig einen RLM-Zähler.
Die Messintervalle betragen:
- Strom: alle 15 Minuten
- Erdgas: alle 60 Minuten
Die kontinuierlich erfassten Messwerte ergeben sogenannte Lastgänge, die den tatsächlichen Energieverbrauch exakt dokumentieren.
RLM – die wichtigsten Merkmale:
- Zeitgenaue Messung des Verbrauchs
- Automatische Fernauslesung
- Lastgangmessung im 15- bzw. 60-Minuten-Takt
- Individuelle Beschaffung und Abrechnung möglich
- Geeignet für Gewerbe und Industrie
Standardlastprofil (SLP)
Das Standardlastprofil (SLP) wird überwiegend bei Haushalten sowie kleineren Gewerbebetrieben eingesetzt.
Typische Einsatzbereiche:
- bis 100.000 kWh Strom pro Jahr
- bis 1.500.000 kWh Erdgas pro Jahr
Auch ein SLP-Zähler misst den Energieverbrauch kontinuierlich. Allerdings werden keine zeitgenauen Leistungswerte gespeichert. Stattdessen erfolgt die Verbrauchszuordnung anhand standardisierter Lastprofile (z. B. H0 für Haushalte). Die tatsächliche Verbrauchsmenge wird meist im Rahmen der Jahresablesung ermittelt.
SLP – die wichtigsten Merkmale:
- Keine zeitgenaue Verbrauchserfassung
- Meist jährliche manuelle Ablesung
- Verbrauch wird Lastprofilen zugeordnet
- Standardisierte Abrechnung
- Geeignet für Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe
Ist ein RLM-Zähler Pflicht?
Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als
- 100.000 kWh Strom oder
- 1.500.000 kWh Erdgas
ist ein RLM-Zähler grundsätzlich vorgeschrieben. Grundlage hierfür bilden die Vorgaben der Strom- und Gasnetzbetreiber sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Unternehmen mit geringerem Verbrauch können sich freiwillig für einen RLM-Zähler entscheiden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Lastspitzen auftreten oder eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs gewünscht ist.
Vorteile eines RLM-Zählers
1. Senkung der Netzentgelte
Durch die detaillierte Lastganganalyse lassen sich Lastspitzen erkennen und reduzieren (Peak Shaving). Dies kann zu deutlich geringeren Netzentgelten führen.
2. Höchste Transparenz
Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlich gemessenen Verbrauchs und nicht anhand statistischer Lastprofile.
3. Erkennen von Einsparpotenzialen
Die detaillierten Messdaten zeigen genau, wann besonders viel Energie verbraucht wird. Dadurch lassen sich gezielt Maßnahmen zur Energieeffizienz umsetzen.
4. Automatische Fernauslesung
Ein manuelles Ablesen des Zählers entfällt. Die Messwerte werden automatisch an den Netzbetreiber übermittelt.
5. Individuelle Strom- und Gastarife
RLM-Kunden können häufig von individuell kalkulierten Energiepreisen profitieren, die sich am tatsächlichen Lastprofil orientieren.
6. Geringere Konzessionsabgabe für Strom
Für Stromabnahmestellen, die als Sondervertragskunden eingestuft sind und deren gemessene Leistung über 30 kW liegt, gilt in der Regel eine deutlich reduzierte Konzessionsabgabe von derzeit 0,11 ct/kWh.
Zum Vergleich:
Haushalts- und Tarifkunden zahlen je nach Gemeinde zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh.
7. Geringere Konzessionsabgabe für Erdgas
Auch bei Erdgas profitieren RLM-Kunden von einer reduzierten Konzessionsabgabe. Diese beträgt in der Regel rund 0,03 ct/kWh.
Zum Vergleich:
Tarifkunden zahlen je nach Gemeinde zwischen 0,51 und 0,93 ct/kWh.
8. Mögliche Befreiung von der Konzessionsabgabe
Ab einer jährlichen Abnahmemenge von 5 Mio. kWh je Zählpunkt kann der darüber hinausgehende Verbrauch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen von der Konzessionsabgabe befreit werden.
9. Grenzpreisregelung
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Unternehmen vollständig von der Konzessionsabgabe befreien lassen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Netto-Arbeitspreis unter dem jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis liegt.
Fazit
Ein RLM-Zähler bietet Unternehmen weit mehr als eine gesetzeskonforme Verbrauchserfassung. Die detaillierten Messdaten schaffen Transparenz über den tatsächlichen Energiebedarf und ermöglichen eine gezielte Optimierung von Lastspitzen, Netzentgelten und Energiekosten.
Gerade für energieintensive Unternehmen eröffnet die registrierende Leistungsmessung erhebliche wirtschaftliche Vorteile – von individuellen Energieeinkaufsstrategien über reduzierte Konzessionsabgaben bis hin zu einer besseren Energieeffizienz und langfristigen Kostensenkung.